Wärmepreisdeckel 2024

✖ Die Antragstellung ist von 01. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 online oder bei jeder bgld. Gemeinde möglich

✖ Welche Unterlagen werden benötigt? 

Daten zum Einkommen werden von der zuständigen Förderstelle primär aus dem Transparenzportal abgerufen. Nachweise sind nur erforderlich, sollten Sie eine der folgenden Einkommensarten beziehen:

  • bedarfsorientierte Mindestsicherung 
  • Krankengeld
  • von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen

Sollte ein*e mitversicherte*r Haushaltsangehörige*r kein eigenes Einkommen beziehen, ist ein Versicherungsdatenauszug zu übermitteln.

✖ Heizkosten des Haushalts:

  • zuletzt ausgestellte Jahresrechnung des Energielieferanten oder
  • Nachweis der Heizkosten der letzten zwölf Monate (zum Beispiel Betriebskostenvorschreibung, Rechnung von Vermieter*in, etc.) oder
  • letzte Kostenvorschreibung(en) seit Bezug des Wohnobjektes oder
  • Rechnungen über Kauf bzw. Lieferung von Heizstoffen

02.01.2024