Namensänderung: Finanzamt

Informieren Sie das für Sie zuständige Finanzamt (→ BMF) in Ihrem eigenen Interesse über Ihre Namensänderung. Meist genügt ein formloses Schreiben unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer. Eventuell kann das Finanzamt die Vorlage der Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung verlangen.

Achtung

Wenn Sie eine Beihilfe vom Finanzamt (z.B. Familienbeihilfe) beziehen, sollten Sie Ihre Namensänderung unmittelbar melden. Ansonsten reicht es, wenn Sie die Änderung im Zuge der nächsten Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Um etwaige Verzögerungen durch Unzustellbarkeit von Bescheiden zu vermeiden, ist es aber ratsam, die persönlichen Daten beim Finanzamt immer aktuell zu halten.

Wenn Sie selbstständig beschäftigt sind, müssen Sie eine Namensänderung innerhalb eines Monats unter Angabe Ihrer Steuernummer bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt melden.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Raiffeisenbank Deutschkreutz-Horitschon

Raiffeisenbank Deutschkreutz-Horitschon

Adresse:7301 Deutschkreutz, Hauptstraße 49

Telefon:

Fax:

 

E-Mail:

02613/802 44

02613/802 44-99

 

info.33010@raiffeisen-burgenland.at