Juristische Person

Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Notrufnummern
Feuerwehr122
Polizei133
Rettung144


Krankenhaus Oberpullendorf057 9793 4000
Ärztenotdienst141
Euro-Notruf112
Vergiftungszentrale01 406 43 43