Adressänderung: Vereinsregister

Vereine sind verpflichtet, eine Änderung der Zustellanschrift innerhalb der Gemeinde mittels einer formlosen Mitteilung zu melden. Die Verlegung des Vereinssitzes in eine andere Gemeinde gilt als Statutenänderung und muss der Behörde ebenfalls schriftlich angezeigt werden.

Eine Änderung der Zustellanschrift des Vereins muss der Vereinsbehörde innerhalb von vier Wochen schriftlich mitgeteilt werden.

Die Bekanntgabe einer Adressänderung bei einer organschaftlichen Vertreterin/einem organschaftlichen Vertreter wird empfohlen, um die Aktualität der Daten im Vereinsregister zu gewährleisten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Raiffeisenbank Deutschkreutz-Horitschon

Raiffeisenbank Deutschkreutz-Horitschon

Adresse:7301 Deutschkreutz, Hauptstraße 49

Telefon:

Fax:

 

E-Mail:

02613/802 44

02613/802 44-99

 

info.33010@raiffeisen-burgenland.at