Im Rahmen eines einstündigen Gesprächs erhalten werdende Mütter von einer Hebamme Informationen über den Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt und zum Wochenbett. Dabei wird insbesondere auch auf die verschiedenen Formen der Geburt sowie gesundheitsfördernde Aspekte des Stillens eingegangen. Darüber hinaus informiert die Hebamme über Ernährung, Bewegung, sowie die Auswirkungen von Alkohol und Nikotin auf das ungeborene Kind. Dabei bietet sich auch die Gelegenheit über etwaige Unklarheiten, Sorgen und Probleme zu sprechen. Hebammen, die Beratungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes durchführen, finden Sie unter www.hebammen.at.
Hinweis
Die Hebammenberatung ist keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld.
Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt (bzw. bis zum 6. Tag nach einem Kaiserschnitt oder einer Mehrlingsgeburt) täglich einen Hausbesuch einer Hebamme und bei Bedarf bis zu sieben weitere Hausbesuche bis zur 8. Woche als Kassenleistung in Anspruch nehmen.